Ultraleichtfliegen: ultraleichter Flug

Bei uns kann Ihr Traum wahr werden, denn Ultraleichtfliegen macht jeder Frau und jedem Mann Spaß. Das Ultraleichtflugzeug in der Luft. Das Ultraleichtflugzeug FSV Hoppstädten-Weiersbach e. V… Die SPL – Die Lizenz für Ultraleichtflugzeuge. Neben dem Segelfliegen, Motorsegeln und Motorfliegen beschäftigen wir uns seit einigen Jahren auch mit dem wachsenden Bereich der Ultraleichtfliegerei.

Ultraleichte Fliegen, UL-Flugzeuge, UL-Fliegen sowie Hängegleiten im Club. Die UL-Fluglizenz erhalten Sie bei UL-Flugschulen.

Auf unserem Flughafen werden neben dem motorisierten Flug mit vorwiegend vierplätzigen Flugzeugen bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 2000 kg auch Ultraleichtflüge (UL-Fliegen ist eine gängige Kurzform dafür) und Hängegleiten durchgeführt. Je nach Flugzeugtyp vermittelt dieser Luftsport eine sehr originelle Flugart, die man aus nächster Nähe erleben kann. UL-Fliegen ist ein preiswerter Einsteiger in das motorisierte Fliegen und kann auch am Flughafen gelernt werden.

Um herauszufinden, wie man eine UL-Fluglizenz erhält, rufen Sie den Flugschullehrer Rüdiger (Roger) Kolb unter 0151-50 400 371 oder 06061-967 181 an oder besuchen Sie die Website der UL-Flugschule an unserem Flughafen für weitere Instruktionen. Der Aero-Club Odenwald ist nicht für die Inhalte der gelinkten Seiten zuständig.

Das Ultraleichtflugzeug ist nicht Teil unseres Clubs und trainiert mit eigenen Flugzeug. Microlight-Flugzeuge sind in ihrem Maximalgewicht (Gesamtstartgewicht bis 750 kg) begrenzt und werden daher als Luftsportgeräte eingestuft. Allerdings sind die modernen aerodynamisch geformten UL-Flugzeuge von Sportflugzeugen der nächsthöheren Kategorie (Gesamtabfluggewicht bis 2000 kg) in Aussehen und Performance kaum zu trennen.

Die gewichtsbetriebenen Dreiräder (als Motordrachen) sind dagegen eindeutig als „ultraleicht“ zu deuten. Ultraleichtfliegen beinhaltet auch das Fahren mit einem motorisierten Gleitschirm. Diese reduzierte Art des Fluges findet man auch auf dem Michelstädter Flughafen. Damit dieser Sport hier in Michelstadt ausgeübt werden kann, werden die fliegenden Kites (ähnlich wie Segelflugzeuge) mit einem Ultraleichtflugzeug in die Thermen gezogen, um dann leise, oft mehrere Flugstunden lang, dorthin zu gelangen.

Weitere Informationen zum Thema Gleitschirmfliegen finden Sie auch auf der Internetseite der Fliegerfreunde unter www.oif.de.

WICHTIGER HINWEIS: Mit dem Einführung der SERA in Italien (am 11.12. 2014) wurden die UL‘ s den neuen “ Rules of the Air “ unterzogen.

WICHTIGER HINWEIS: Mit dem Einführung der SERA in Italien (am 11.12. 2014) wurden die UL‘ s den neuen “ Rules of the Air “ unterzogen. Dieser hat unter anderem geführt dazu beigetragen, dass nun für alle UL‘ (also gleich gültig ob „Basico“ oder „Avanzato“) eine Mindestflughöhe von 500 Fuß über haben.

Das, was der Pilot in der Übung macht (sowohl nach oben als auch nach unten), steht auf einer anderen Seite. Aber jetzt von vorne: UL-Fliegen ist in Italien ein großes Gesprächsthema. Die überwiegende der „light GA“ findet in Italien im Ultraleichtbereich statt. Das italienische UL-Zertifikat („Attestato VDS“) habe ich persönlich während meiner Zeit in Italien auf während erhalten und zwischen 2009 und 2012 mehrere Flüge mit von mir registrierten UL in Oberitalien gemacht.

Außerdem bin ich schon lange im Besitz der SPL, aber zur Zeit nur sehr vereinzelt in Deutschland mit D-registrierten SPLs. Aber immer mehr deutschstämmige Pilotinnen und Pilot haben heute den Anspruch, in Italien auf die eine oder andere Art und Weise mit der “ E-Klasse “ und vielen anderen Flugzeugen in Italien unterwegs zu sein.

Möglichkeit, eine I-registrierte U. L. in Italien zu mieten und dabei Spaß zu haben, für Ausländer, bedauerlicherweise beinahe vollständig, da man dazu das italienische UL-Zertifikat („Attestato VDS“) benötigt. Es gibt keine automatische Anerkennung des Deutschen (ULs sind reine Staatsangelegenheiten und haben mit dem Thema ICAO kaum etwas zu tun).

Es gibt auch kein Umschreibungs- oder Anerkennungsverfahren für Diese Zertifikate existieren nicht. Ein müsste also die italienische UL-Note vollständig erneut akquirieren, wofür man aber unter anderem wieder einen Firmensitz („residenza“) in Italien benötigt. Nun zu Variante 2) Viele UL-Piloten möchten vielleicht mit ihrer eigenen UL oder UL, die in Deutschland oder Österreich gechartert ist, nach Italien einfliegen.

Eine Erleichterung für zunächst ist, dass eine in der EU registrierte UL für keine spezielle Erlaubnis benötigt, um nach Italien einzureisen. Sogar die früher gegenüber der so schlecht eingestellten Schweiz gestattet seit Ende 2014 (weitere Informationen finden Sie hier) dem allermeisten dreiachsigen Ultraleichtflugzeug die Ein- und Durchreise ohne jegliche Formalitäten, so dass der Abflug nach Italien tatsächlich kein Hindernis ist.

Entscheidend ist aber: >>> Ist eine D-registrierte Version in Italien als „UL“ oder als „Flugzeug“ gültig? Schließlich sind es reine Landesangelegenheiten und die Regelungen für Die deutschen und italienischsprachigen U. L. und ihre Pilotinnen und Pilotinnen sind in vielerlei Weise unterschiedlich. nämlich ist in den norditalienischen UL-Vorschriften geregelt, dass diese nämlich „apparecchi per il volo da diporto sport vo“, d.h. definitionsgemäà zunächst nur für die Anmeldung von nämlich und UL in Italien anwendbar ist.

Eine deutsche LTF-zugelassene und eine italienische Version sind nicht einmal gleichzusetzen. Denn dieser Punkt ist ausschlaggebend für das, was für regelt, die in Italien geltende Norm für ist…. Die folgenden sind in ihrem Grundzügen die Regeln für Die UL‘ s in Italien: Wenden auch die D-registrierten UL‘ s diese Regel oben an, oder die klassischen VFR-Flugverkehrsvorschriften?

Aber es nützt nichts: Wer zum Beispiel mit einem D-registrierten UL in Italien reisen will, muss etwas darüber wissen. Gehen wir also: Seit dem In Krafttreten von DPR 133/2010 wird in Italien zwischen zwei „Kategorien“ von UL‘ unterschieden: Avanzato “ bedeutet also all jene UL, die bestimmten technischen und administrativen Anforderungen entsprechen erfüllen und daher – nach der logischen Konsequenz – in gewisser Weise als „fortgeschritten“ erachtet werden und somit wie „normale“ Flugzeuge am Luftverkehr mitwirken dürfen, d.h. die Luftverkehrsvorschriften sind mit ihren sämtlichen gesetzlichen Rechten und Pflichteinhaltung wie…:

All dies trifft jedoch nur zu, wenn der die UL kontrollierende Piloten auch die Qualifizierung „Avanzato“ hat. Die deutschen UL-Piloten – auch wenn sie einen PPL oder LAPL haben – sind keine Avanzato-Piloten nach dem Regelwerk zunächst, auch wenn dies nicht sinnvoll ist. Alle anderen UL werden jedoch als „Basico“ betrachtet und unterstehen daher nach wie vor den „klassischen“ UL-Vorschriften Italiens (siehe oben).

Zu welchem „Aeroporti“ können Sie als “ Avanzato “ fliegen? Unter “ Avanzato “ dürfen sämtliche (gemäà AIP Italia) kann man sich an „nicht-kommerziell“ genutzte gemäà wenden. Darüber dürfen dürfen können auch einige der gewerblich verwendeten Flugplätze (sogenannte „Aeroporti Certificati“) mitgenommen werden. Das Verzeichnis dieses Plätze (ab 2018) lauten (ohne ICAO-Codes): Alle anderen großen Fluggesellschaften Aeroporti dürfen werden nicht angesprochen.

Es werden auch für Durchflüge der entsprechenden ATZ keine Veröffentlichungen gegeben. Die ATZ nicht die ATZ die zugehörige CTR kann bereits überschritten werden. Auch wenn es die Sache etwas kompliziert macht, sollte hier gesagt werden, dass es auch einige (wenige) kleine Flugzeuge in Italien gibt, die auch Basico-ULs tolerieren (obwohl sie dies nicht wirklich tolerieren gemäà DPR 133/210 dürften).

Das ist zu erklären, dass in Italien sehr viele UL und ihre Fahrer immer noch keinen Avanzato-Status haben und dieses Plätze sonst fast überhaupt keinen Traffic mehr hätten (zumal der Al-Klassiker mit E-Klasse-Maschinen nicht gedeiht). Hierauf kann man natürlich auch völlig unproblematisch mit D-registrierten UL‘ einfliegen.

Ich sagte, das ist für mit D-reg. Gemäà AIP ENR 2. 2 (Punkt 8. 6) müssen Die „Avanzati“ müssen im Funkverkehr immer als solche gekennzeichnet sein, d.h. der Begrifft „ULTRALIGHT“ muss am Ende der Funksendung ( „nicht Avanzati“, d.h. die „Basici“ ( „Basici“) weiterhin nicht am Funkverkehr mit der Luftaufsichtsbehörde teilnehmen) angehängt werden.

Erst dann wird tatsächlich als „Avanzato“ betrachtet und besitzt die dazugehörigen Rechte. Was heißt das für mich als Piloten einer D-registrierten UL in Italien? Da während man (grob vereinfachend gesagt) in der Vergangenheit, als D-MXXX auf Grund der regulatorischen Grauzone schon beinahe die Freiheit und damit wirkungsvoll die fast alle zunächst und die fast alle ausländische so ziemlich problemfrei ausnutzen konnten, dann ist es heute einmal ein theoretischer Fallen, denn – so steht es im Gesetzt 133/2010 – grundsätzlich sind ULs und ULs zunächst einmal nicht als „Avanzato“, sondern als „Basico“ anzusehen.

Dies ist ärgerlich, denn genau dieser „Avanzato-Status“ ermöglicht es Ihnen, in Italien fast ohne Einschränkungen zu reisen, d.h. sowohl die Vorzüge eines “ normalen “ Flugzeugs als auch die Vorzüge eines “ UL-Flugzeugs “ zu genießen. Das technisch-konstruktive Hürden für für Eine Klassifizierung der U. L. als „Avanzato“ für Die meisten moderneren U. L. sind durchaus überschaubar

Und ohne dass man dies hier allzu sehr tun kann ausführen, heißt es, dass die meisten in Deutschland üblichen moderne Dreiachsen dies tun. Weiterhin sind bestimmte Ausrüstungsvorraussetzungen gültig, aber auch diese werden von den meisten aktuellen Dreiachsen erfüllt verwendet. Dagegen ist die Verwaltung Hürden wie so oft ein großes Hindernis, denn man muss sich die Vordrucke (!) beschaffen, um den Status „Avanzato“ von der Webseite des Aeroclub (AeCI) zu bestätigen, sie mit ausfüllen und einer ganzen Serie von Anhängen (!) auszustatten; dann den Gesuch senden und auf die Verarbeitung und die endgültige Bestätigung abwarten.

Insgesamt sehr komplizierte und für Menschen ohne viel Zeit und Ausdauer sowie gute Kenntnisse der italienischen Sprache sind sicherlich nicht realisierbar. Außerdem ist der gesamte Prozess wahrscheinlich für Deutsche eingetragene UL‘ s überhaupt nicht durchführbar, da der Verein natürlich keine Berechtigung hat, auslädnische UL‘ s zu verarbeiten. Hierbei wäre es wünschenswert, wenn z.B. der DAC beim AeCI ein vereinfachtes Verfahren für eine generelle Erkennung von deutschen UL‘ erstellt.

Grundsätzlich Das Recht 133/2010 schreibt vor, dass ausländische Genehmigungen (wie die SPL) als „Avanzato“-Berechtigung ( „Avanzato“) anzuerkennen sind (sofern zumindest ein BZF 1 existiert), jedoch nur, wenn dies durch eine spezielle Absprache zwischen AeCI und (in diesem Fall:) DaECO geregelt ist. Man kann sich gut vorstellen, daß in absehbarer Zeit die Vorschrift lautet: ausländische Wenn ein UL-Pilot mindestens einen PPL (A) oder einen LAPL (A) verfügen hat, wird er zwangsweise als „Avanzato“ betrachtet.

Unter zwangsläufig taucht beinahe folgende Folgefrage auf: > Habe ich etwas zu befürchten, wenn ich mich in Italien als “ Avanzato “ (unabhängig aus der Papierposition) ausgibt? Aber ich weiß auch nichts über Schreckensfälle oder verschärft für Die deutschen UL-Piloten, bei denen insbesondere die D-registrierten UL“s vor Ort kontrolliert wurden….

Im Moment sieht es jedoch so aus, als ob, wie bereits erwähnt – dies ist der Fall bei bestätigen -, deutsche, auf dem Aeroporti eingetragene UL‘ (z.B. Venezia-Lido, etc.), die nur von für „Avanzati“ zugelassen sind, weiter „durchgewinkt“ werden, d.h. dass hier keine Schwierigkeiten auftreten. Auf dafür gibt es keine Gewährleistung, da, wie oben erwähnt, die D registrierten UL nicht gerade als „Avanzato“ betrachtet werden, unabhängig davon, wie die UL-Ausstattung ist.

Daher sollte hier vor Problemen mit den zuständigen Behörden in Italien warnt werden. Werden Sie dann vom Flughafenbetreiber begrüßt und mit einer Bewilligung (vorzugsweise in schriftlicher Form an natürlich) versehen, können Sie mit gutem Gewissen anreisen. Die Beantwortung der möglichen Fragen „Sind Sie avanzato oder nicht“ in dieser Schrift ist letztendlich Sache jedes Einzelnen von uns auf für.

Wenn ich mit meiner D-registrierten UL von Deutschland nach Italien flog, kann oder muss ich einen Reiseplan verlassen oder nicht? Die“ ganz normalen“ BasicoULs dürfen in Italien geben den Flugpläne jedoch gar nicht auf. Auch in Deutschland müssen UL‘ s, wenn Sie nach Italien reisen, achten Sie darauf, einen Reiseplan aufzugeben…. Dies führt zu der Gesamtempfehlung, dass Flüge zwischen Deutschland und Italien immer die „Avanzato-Regeln“, d.h. mit den Flugplänen durchzuführen, befolgt.

Sollten Sie sich für den Flug ohne entschließen, dann stellen Sie doch einfach Ihren eigenen Sender ab und kündigen auch nicht z.B. mit der FIS, um „ohne Flugzeug nach Italien“ zu reisen (wie ich es schon ein paar Mal gehört habe….). Vor allem die Neugestaltung des Luftraums im nordöstlichen Italien im Jänner 2014 wurde nur noch unter der Bedingung bewilligt, dass sich von nun an alle Lotsen an die Vorschriften und an die kontrollierte Website Lufträume hielten.

Die AOPA Italien fordert alle Flieger – vor allem die ausländischen – auf, sich streng an die Wettkampfbestimmungen zu halten. der AOPA Italien hat sich verpflichtet. Zu diesem Zeitpunkt einige Angaben zu den sogenannten „ULM-Korridoren“, wie sie im AIP Italien veröffentlicht sind und nun auch in den Flugplänen einiger Planungssoftware (Jeppesen MFDVFR, Sky-Demon, Easy-VFR, etc.) auftauchen.

Aus diesem Grund wurden diese Gänge in den betreffenden Gebieten – vor allem im Nord-Osten – geschaffen, in denen UL ohne Funkkommunikation und ohne Zulassung dürfen einfliegen. Avanzato UL‘ s benötigen diese Gänge logisch „gar nicht“, da sie sowieso eine Zulassung per Radio bekommen können: für für jedes denkbare Routen. Was ist mit ausländischen UL‘ s, die entweder keinen eigenen Sender haben oder trotz aller Ausrüstung nicht als „Avanzato“ auftreten wollen?

Zum einen sind diese Gänge laut AIP weitgehend den für Pilotinnen und Pilotinnen der Luftsportvereine auf den jeweiligen Plätzen Seiten vorbehalten. Denn diese Flure sind – in der jetzigen Handhabung – bedauerlicherweise auch nicht die ideale Lösung für jene „fremden „ULs, “ ohne Avancierungsstatus, die sich rechtmäßig auf für einfinden möchten – z.B. Al Casale mit Udine – noch von gesteuerten Lufträumen umgeben.

Thematik “ campi di volo “ Trotz aller oben erwähnten Änderungen bleibt es auch in der Zukunft so, dass z.B. die sogenannte „campi di volo“ nur noch von UL ( „basico“ oder „avanzato“) dürfen rechtmässig verwendet wird. Der Carvaggio (Nähe Bergamo) –> rustikaler Bauernhof für der große Appetit!

Die Oasi di Peppe (Paestum/ südliches Kampanien) –> der liebevollst gepflegte und schönste UL-Ort in Italien! Der Flughafen Lecce-Lepore in Apulien (Code LINL), der seit längerem für die General Aviation gesperrt ist, wird ebenfalls vereinzelt als campo di volo geführt und kann daher mit UL‘ nach grundsätzlich geflogen werden. Es sei jedoch noch einmal darauf hingewiesen, dass man, wenn man mit einer D-registrierten UL auf italienischem „Aeroporti“ arbeiten will, im Voraus fragen muss, ob und unter welchen Bedingungen man dort als solcher landet.

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