Für die nötige Freigabe beim Start einer Drohne nahe einem Flughafen zählen der genaue Standort und die dort geltenden Luftraumregeln. Die Entfernung zur Landebahn allein reicht dafür nicht aus. Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS).

Je nach Gebiet benötigen Sie die Zustimmung des Flugplatzbetreibers, eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde oder eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle. Prüfen Sie vor jedem Flug die aktuelle Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) und die Hinweise der Deutschen Flugsicherung (DFS).

Warum für Drohnen in Flughafennähe Regeln gelten

In Flughafennähe bewegen sich Drohnen und bemannte Flugzeuge im selben Luftraum. Die Flugverkehrskontrolle muss Starts, Landungen und andere Flüge sicher aufeinander abstimmen. Eine nicht genehmigte Drohne kann den Flugbetrieb stören: Nach Angaben der DFS können Drohnensichtungen dazu führen, dass Starts oder Landungen zurückgehalten werden.

Rund um Flughäfen gibt es keine einheitliche Sperrzone. Welche Gebiete und Regeln für Drohnen gelten, hängt vom Standort ab. Eine Kontrollzone ist ein kontrollierter Luftraum rund um einen Flughafen, in dem die Flugverkehrskontrolle den Verkehr ordnet. Eine geografische UAS-Zone ist ein Gebiet, in dem besondere Regeln für Drohnen gelten. Beide Gebiete können sich überschneiden.

Welche Freigabe Drohnen am Flughafen brauchen

Innerhalb einer Kontrollzone benötigen Drohnen grundsätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Zuständig ist die Flugverkehrskontrollstelle, die den betreffenden Luftraum betreut. Auch kleinere Regionalflughäfen können eine Kontrollzone haben.

In geografischen UAS-Zonen gelten zusätzliche Regeln. Je nach Art des Flugplatzes kann etwa die Zustimmung des Betreibers oder eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde erforderlich sein. Die Zustimmung des Betreibers ersetzt eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle nicht. Es sind zwei getrennte Voraussetzungen. Wenn mehrere Gebiete betroffen sind, müssen Sie die jeweiligen Bedingungen einzeln prüfen.

Die DFS beschreibt außerdem besondere Verfahren für die Kontrollzonen bestimmter Flughäfen. Diese gelten nur dort, wo sie ausdrücklich festgelegt sind, und nur unter den genannten Bedingungen. Übertragen Sie eine solche Regel nicht automatisch auf einen anderen Flughafen. Entscheidend sind die aktuellen Angaben für den jeweiligen Ort.

Drohnenflüge in Mannheim prüfen

Der DFS-Jahresbericht 2025 führt Mannheim City unter den Regionalflughäfen mit Kontrollzone auf. Das sagt aber noch nicht, welche Freigabe Sie für einen Drohnenflug an einer bestimmten Adresse in Mannheim brauchen. Auch besondere Verfahren, die die DFS für ausgewählte Flughäfen beschreibt, gelten nicht automatisch für Mannheim.

Prüfen Sie den geplanten Startpunkt im dipul-Kartendienst. Achten Sie darauf, ob dort eine Kontrollzone, eine geografische UAS-Zone oder ein weiteres Flugbeschränkungsgebiet ausgewiesen ist. Lesen Sie anschließend die aktuellen Bedingungen und klären Sie, welche Stelle für die jeweilige Freigabe oder Zustimmung zuständig ist. Die DFS-Informationen zu Drohnen und Kontrollzonen geben Orientierung. Für die konkrete Entscheidung gilt die aktuelle Regelung am Flugort.

Drohnenflug in Flughafennähe prüfen

  1. Suchen Sie in der dipul-Karte nach dem genauen Startpunkt.
  2. Prüfen Sie alle dort ausgewiesenen Gebiete und aktuellen Beschränkungen.
  3. Klären Sie, ob Sie eine Zustimmung des Flugplatzbetreibers, eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde oder eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle benötigen.
  4. Starten Sie erst, wenn alle für den Flug geltenden Bedingungen erfüllt sind.

Karten und Beschränkungen können sich ändern. Prüfen Sie die Lage deshalb am Flugtag erneut.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert