Bei gewerblichen Hubschrauberflügen umfasst die Flugdienstzeit mehr als die Zeit in der Luft. Dazu zählen auch bestimmte Arbeiten vor und nach dem Flug sowie Bereitschaftszeiten. Die Regeln begrenzen die Belastung der Besatzung und sorgen für ausreichend Erholung.

Welche Vorschriften gelten, hängt von der Art des Flugbetriebs und vom Betreiber ab. Für viele gewerbliche Hubschrauberflüge deutscher Betreiber gilt die 2. Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (2. DV LuftBO). Bei kommerziellen Hubschrauberflügen kommen je nach Betriebsart und Betreiber unterschiedliche Vorschriften zur Anwendung.

Welche Betriebsart gilt?

Die rechtliche Einordnung eines entgeltlichen Flugs richtet sich nach Zweck und Ablauf. Im europäischen Luftrecht heißt die gewerbliche Beförderung von Passagieren, Fracht oder Post gegen Entgelt CAT. Bestimmte gewerbliche Arbeitseinsätze zählen zu einer anderen Kategorie. Entscheidend sind Zweck und Ablauf des Flugs, nicht allein, dass dafür bezahlt wird.

Für CAT-Flüge mit Hubschraubern verweist die EU-Verordnung über den Flugbetrieb grundsätzlich auf das nationale Recht des Staates, in dem der Betreiber seinen Hauptgeschäftssitz hat. Auch für gewerbliche spezialisierte Hubschraubereinsätze gelten nationale Vorschriften. Bei einem deutschen Betreiber gehört deshalb die 2. DV LuftBO zu den maßgeblichen Regelwerken. Für jeden Flug müssen die tatsächliche Betriebsart und die weiteren Umstände geprüft werden.

Was zählt zur Flugdienstzeit?

Zur Flugdienstzeit zählt mehr als die Zeit an Bord. Nach der 2. DV LuftBO werden mindestens 30 Minuten für Arbeiten vor dem Flug und mindestens 15 Minuten für Arbeiten danach hinzugerechnet. Auch die Blockzeit zählt dazu. Bei einem Hubschrauber beginnt sie, wenn sich die Rotorblätter erstmals drehen, und endet, wenn der Rotor nach der Landung stillsteht.

Je nach Einsatz zählen auch weitere Zeiten dazu, zum Beispiel bestimmte Positionierungs- oder Bereitschaftszeiten. Bei einer Positionierung reist ein Besatzungsmitglied aus dienstlichem Grund zu einem Einsatzort. Deshalb kommt es nicht nur darauf an, wie lange der Hubschrauber fliegt. Entscheidend ist auch, was vor und nach dem Flug geschieht und ob eine Wartezeit als Bereitschaft gilt.

Welche Flugdienst- und Ruhezeitgrenzen gelten?

Nach den allgemeinen Vorgaben der 2. DV LuftBO gelten unter anderem diese Grenzen. Sie sind keine pauschale Einsatzfreigabe für jeden Flug: Sonderregeln, Verlängerungsbedingungen und die konkrete Betriebsart müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Bereich Zentrale Grenze
Flugdienstzeit zwischen zwei Ruhezeiten Grundsätzlich 10 Stunden ohne Verlängerung
Kumulierte Flugdienstzeit Höchstens 210 Stunden innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Tagen
Blockzeit Höchstens 900 Stunden im Kalenderjahr
Mindestruhezeit Grundsätzlich 10 zusammenhängende Stunden innerhalb einer maßgeblichen 24-Stunden-Periode
Regelmäßige Wochenruhe 36 Stunden einschließlich zweier Ortsnächte; zwischen aufeinanderfolgenden Wochenruhezeiten sollen höchstens 168 Stunden liegen

Unter festgelegten Bedingungen darf die Flugdienstzeit verlängert werden. Die 2. DV LuftBO begrenzt, wie oft und wie lange das möglich ist. Sie legt weitere Bedingungen fest, die zum Beispiel von der Tageszeit und dem Einsatzmuster abhängen. Nach längeren Flugdiensten kann eine längere Mindestruhezeit gelten. Außerhalb der Heimatbasis muss der Betreiber eine Schlafmöglichkeit bereitstellen, die acht Stunden Schlaf ermöglicht. Dabei sind Reisezeit und weitere physiologische Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Betreiber müssen Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten nachvollziehbar aufzeichnen und die Aufzeichnungen grundsätzlich mindestens 15 Monate aufbewahren. Neben den Stundenobergrenzen sind auch wichtig, wie häufig und in welcher Folge die Besatzung Dienste leistet und welche Belastung sich dabei ansammelt.

Wie Flugdienstzeiten den Flugplan beeinflussen

Flugdienst- und Ruhezeiten bestimmen mit, wie ein Betreiber Einsätze plant und welche Besatzung verfügbar ist. Bei mehreren Flügen am selben Tag zählt auch die Zeit dazwischen. Sie gilt nicht automatisch als Ruhepause. Ob eine Wartezeit als Dienst, Bereitschaft oder Ruhezeit zählt, hängt von den geltenden Regeln und den konkreten Bedingungen ab.

Berücksichtigen Sie diese Regeln bei Ihrer Planung. Bei einem engen Flugplan bleibt weniger Spielraum, wenn sich ein Einsatz verzögert oder die Besatzung ihre zulässige Dienstzeit erreicht. Daraus lässt sich nicht ableiten, wie ein bestimmter Anbieter seinen Dienstplan gestaltet. Fragen Sie bei der Buchung nach dem geplanten Zeitfenster, dem Umgang mit Verspätungen und möglichen Umbuchungen.

Die Regeln sollen auch Ermüdung begrenzen. Lange Dienste und Nachtflüge können die Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Das gilt auch für unregelmäßige Einsatzfolgen und Zeitverschiebungen. Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) zählt zeitliche Grenzen zum Ermüdungsmanagement. Betreiber müssen außerdem die Abfolge der Dienste und die gesamte angesammelte Belastung berücksichtigen. Wenn besondere Umstände zu sicherheitsrelevanter Ermüdung führen, sieht die Verordnung vor, den Flugdienst vorzeitig zu beenden.

Sonderregeln für den Rettungsdienst

Für den Hubschrauberrettungsdienst gelten besondere Vorschriften der 2. DV LuftBO. Sie betreffen ausschließlich Rettungsflüge und die Sicherstellung des Rettungsdienstes. Für bestimmte Abweichungen braucht der Betreiber eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Zu den Sonderregeln zählen höchstens 40 Stunden Blockzeit innerhalb von acht Tagen und grundsätzlich eine zusammenhängende Ruhezeit von 48 Stunden nach einer Dienstperiode. Diese Grenzen gelten nicht für Rundflüge, Charterflüge oder andere gewerbliche Hubschrauberangebote. Aus den Regeln für den Rettungsdienst lässt sich auch nicht ableiten, welche Genehmigungen ein anderer Betreiber besitzt.

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