Für private Flüge und gebuchte Rundflüge in Deutschland gelten gesetzliche Vorgaben. Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) legt unter anderem fest, welche Anforderungen für Pilotinnen und Piloten, Luftfahrzeuge, Starts und Landungen gelten und wer haftet.

Weitere Regeln finden Sie in Vorschriften wie der Luftverkehrs-Ordnung und in EU-Regeln. Welche Anforderungen gelten, hängt vom Luftfahrzeug und von der Art des Fluges ab: Ein Flug zum eigenen Vergnügen kann anderen Regeln unterliegen als ein bezahlter Rundflug.

Wer darf ein Luftfahrzeug führen?

Welche Erlaubnis Sie zum Führen eines Luftfahrzeugs brauchen, hängt vom Luftfahrzeug und den dafür geltenden Regeln ab. Das LuftVG legt daher keine einheitliche Lizenzpflicht für alle Freizeitfluggeräte fest.

Prüfen Sie vor einem Flug, welche Berechtigung für das konkrete Luftfahrzeug gilt und ob sie für den geplanten Flug ausreicht. Die zuständige Luftfahrtbehörde oder der Verein beziehungsweise der Anbieter kann Ihnen sagen, welche Vorgaben im Einzelfall gelten.

Welche Anforderungen gelten für Luftfahrzeuge?

Auch das Luftfahrzeug muss die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllen. Das LuftVG sieht grundsätzlich eine Zulassung für den Luftverkehr vor. Dazu nennt es unter anderem den Nachweis der Verkehrssicherheit und eine Haftpflichtversicherung. Die genauen Anforderungen hängen von der Art des Luftfahrzeugs und den anwendbaren Vorschriften ab.

Verlassen Sie sich deshalb nicht allein darauf, dass ein Luftfahrzeug für Freizeitflüge angeboten wird. Klären Sie vor dem Start, ob es für den geplanten Betrieb zugelassen ist und die nötigen Nachweise vorliegen.

Wo darf gestartet und gelandet werden?

Start und Landung sind an rechtliche Vorgaben gebunden. Das LuftVG regelt auch, was gilt, wenn ein Flugzeug außerhalb der Bedingungen startet oder landet, die in der Flugplatzgenehmigung stehen. Ob dafür eine zusätzliche Erlaubnis nötig ist, hängt von den Umständen ab.

Ein Feld oder eine Wiese ist daher nicht automatisch ein zulässiger Start- oder Landeplatz. Wer einen Flug außerhalb eines regulären Flugplatzes plant, sollte vorher bei der zuständigen Luftfahrtbehörde klären, welche Genehmigungen gelten.

Welche Regeln gelten für bezahlte Rundflüge?

Für private Flüge gelten nicht automatisch dieselben Regeln wie für Rundflüge gegen Bezahlung. Das LuftVG regelt besonders, welche Behörde für gewerbliche Rundflüge zuständig ist. Auch EU-Vorschriften unterscheiden bestimmte Flugarten. Für entgeltliche Einführungsflüge, also bestimmte Flüge gegen Bezahlung, gibt es eine eng gefasste Ausnahme. Sie gilt nur, wenn die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bezeichnung „kurzer Rundflug“ reicht dafür nicht aus.

Wenn Sie einen Rundflug anbieten oder einen solchen Flug organisieren, klären Sie vorab, wie der Betrieb rechtlich eingeordnet wird und welche Anforderungen daraus folgen. Bei einem konkreten Angebot kann die zuständige Luftfahrtbehörde weiterhelfen.

Wer haftet bei Schäden?

Das LuftVG regelt die Haftung für bestimmte Schäden außerhalb des Luftfahrzeugs und für Schäden bei der Beförderung von Fluggästen. Für die dort geregelte Halterhaftung sieht das Gesetz eine Haftpflichtversicherung vor. Für die Beförderung von Fluggästen gelten eigene Regelungen zur Versicherung.

Welche Vorschrift im Einzelfall gilt, hängt unter anderem davon ab, wer geschädigt wurde und welche Art von Beförderung stattgefunden hat. Prüfen Sie daher den Versicherungsschutz für das konkrete Luftfahrzeug und den vorgesehenen Betrieb, statt von einer pauschalen Absicherung auszugehen.

Wo finden Sie die geltenden Regeln?

Das LuftVG bildet nur einen Teil der maßgeblichen Vorschriften. Für einen konkreten Flug sollten Sie deshalb die Regeln für das jeweilige Luftfahrzeug und die Flugart prüfen. Amtliche Gesetzestexte finden Sie im Portal „Gesetze im Internet“. Bei Fragen zur Anwendung hilft die zuständige Luftfahrtbehörde des Bundes oder des Landes weiter.

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