Vor dem Flug müssen Sie klären, ob ein Flugplan erforderlich ist und welche Ausrüstung Strecke und Flugart verlangen. Mit dem Flugplan melden Sie den Flug bei den zuständigen Flugsicherungsstellen an. Er ersetzt weder die Prüfung von Wetter, Kraftstoff und Flugzeugleistung noch die betriebliche Flugplanung.
Die Regeln richten sich danach, ob Sie nach Sichtflugregeln (VFR) oder Instrumentenflugregeln (IFR) fliegen. Auch der genutzte Luftraum und die Luftfahrzeug- und Betriebskategorie Ihres Fluges spielen eine Rolle. Prüfen Sie die aktuellen Angaben in der AIP, dem offiziellen Luftfahrthandbuch des jeweiligen Landes, sowie die Unterlagen für Ihr Luftfahrzeug.
Flugplanpflicht klären
Ein Flugplan ist unter anderem für Flüge über internationale Grenzen und für Flüge vorgeschrieben, die Flugsicherungs- oder Flugverkehrsberatungsdienste nutzen. Auch bestimmte ausgewiesene Bereiche und Strecken können eine Einreichung verlangen. Für innerstaatliche VFR-Flüge gelten zusätzliche nationale Vorgaben. Das heißt: Bei VFR ist ein Flugplan nicht grundsätzlich vorgeschrieben oder grundsätzlich unnötig.
Prüfen Sie vor der Flugvorbereitung die Route, die genutzten Lufträume und die Anforderungen der Start-, Ziel- und Ausweichflugplätze. In der aktuellen AIP steht, ob Sie den Flugplan für den konkreten Flug einreichen müssen und welche Stelle ihn entgegennimmt.
Ein ATS-Flugplan, also ein Plan für den Austausch mit dem Flugverkehrsdienst, ist außerdem etwas anderes als der betriebliche Flugplan. Der betriebliche Flugplan hilft Ihnen zu entscheiden, ob Besatzung und Flugzeug für den konkreten Flug geeignet sind und ob Wetter, Kraftstoff und Leistung dazu passen. Ein eingereichter ATS-Flugplan bestätigt diese Eignung nicht.
Flugplandaten richtig eintragen
Der Flugplan muss die tatsächliche Flugabsicht wiedergeben. Dazu gehören Kennzeichen, Flugregeln, Luftfahrzeugtyp und Ausrüstung. Auch Start- und Zielort, Abflugzeit, Route, Flughöhe sowie Geschwindigkeit müssen eingetragen sein. Je nach Flug sind außerdem Angaben zu Ausweichflugplätzen, Kraftstoffausdauer, Personen an Bord sowie Not- und Überlebensausrüstung nötig.
Vergleichen Sie die Einträge mit den aktuellen Luftfahrzeugdaten und der geplanten Strecke. Wenn sich zum Beispiel die verfügbare Ausrüstung ändert, stimmt ein unveränderter Plan möglicherweise nicht mehr mit dem Flug überein. Prüfen Sie auch gespeicherte Routen erneut: Einschränkungen und Änderungen der Luftfahrtinformationen können dazu führen, dass eine zuvor gespeicherte Route nicht mehr passt.
Fristen für Flugpläne einhalten
Für Flugpläne, die unter die SERA-Regeln fallen, gelten je nach Flug unterschiedliche Vorlaufzeiten. Ein Plan kann bis zu 120 Stunden vor der geschätzten Zeit des Abblockens eingereicht werden. Bei Flügen, die von Verkehrsflussregelungen betroffen sein können, beträgt die Mindestfrist drei Stunden. Für alle übrigen Flüge unter diesen Regeln gilt grundsätzlich eine Stunde. Nationale Vorgaben und AIP-Angaben sind zusätzlich zu beachten.
Für IFR-Flugpläne, die über das europäische IFPS verarbeitet werden, empfiehlt EUROCONTROL nach Möglichkeit eine Einreichung mindestens drei Stunden vor der geschätzten Abblockzeit. Das ist eine operative Empfehlung für die rechtzeitige Bearbeitung und keine pauschale gesetzliche Frist für jeden Flugplan. Auch bei einer späten Einreichung gelten die IFPS-Regeln. Es bleibt dann aber weniger Zeit für Rückfragen oder Korrekturen.
Melden Sie Verspätungen und Änderungen frühzeitig über den passenden Einreichungsweg. Die Zeitgrenzen hängen vom Flug und vom Verfahren ab: Bei IFPS müssen Sie eine Änderung der Abblockzeit von mehr als 15 Minuten melden. Für bestimmte Verspätungen gelten nach SERA andere Zeitgrenzen. IFR-Flüge erfordern außerdem Mitteilungen an den Network Manager. Verlassen Sie sich daher nicht auf einen einzelnen Zeitwert, sondern prüfen Sie die für Ihren Flug geltende Regel.
Ausrüstung an den Flug anpassen
Die erforderliche Technik richtet sich nach Flugart, Luftfahrzeug, Route und Verfahren. Für nichtgewerbliche Flüge mit Flugzeugen nach Part-NCO verlangt die Grundausstattung für VFR am Tag unter anderem Anzeigen für magnetische Richtung, Zeit, barometrische Höhe und angezeigte Fluggeschwindigkeit. Für IFR kommen weitere Anzeigen hinzu, etwa für Vertikalgeschwindigkeit, Fluglage und stabilisierte Richtung. Diese Beispiele gelten für den genannten Part-NCO-Kontext und sind keine vollständige Liste für alle Flugzeuge und Betriebsarten.
Zusätzliche Anforderungen können sich aus dem Luftraum und dem Flugweg ergeben. Auch An- und Abflugverfahren können zusätzliche Vorgaben mit sich bringen. Prüfen Sie die Anforderungen an Funk und Transponder anhand der aktuellen Luftfahrtinformationen und des Flughandbuchs. Beziehen Sie auch die Navigation in diese Prüfung ein. Sie dürfen nicht starten, wenn ein für den Flug vorgeschriebenes Instrument oder Gerät fehlt oder nicht funktioniert. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die anwendbaren Regeln den Flug mit einer genehmigten Mindestgeräteliste oder einer anderen zulässigen Regelung erlauben.
Zur technischen Vorbereitung gehört auch die Leistungsprüfung. Masse und Schwerpunkt müssen innerhalb der zugelassenen Grenzen liegen. Außerdem muss das Flugzeug die Anforderungen der genutzten Flugplätze, des Luftraums und der geplanten Verfahren erfüllen. Berücksichtigen Sie bei dieser Entscheidung auch das Wetter, den Kraftstoffbedarf und mögliche Verzögerungen: Ein korrekt ausgefüllter Flugplan macht einen ungeeigneten Flug nicht durchführbar.
Route vor dem Start prüfen
Prüfen Sie unmittelbar vor dem Flug die Wetterlage, NOTAM, Luftraumbeschränkungen und die geplante Route. NOTAM sind kurzfristige Mitteilungen über Änderungen oder Einschränkungen, etwa an Flugplätzen oder Navigationsanlagen. Eine Übersicht der NOTAM entlang der Strecke, die die DFS über ihr AIS-Portal anbietet, kann Sie bei der Prüfung unterstützen. Er ersetzt nicht die vollständige Vorbereitung nach den für den Flug geltenden Vorgaben.
Bei Y- und Z-Flugplänen, die zwischen IFR und VFR wechseln, muss der gewünschte Wechselpunkt in der Route erkennbar sein, damit ein geeigneter Routenvorschlag erstellt werden kann. Prüfen Sie den Vorschlag anschließend gegen Ihre tatsächliche Absicht und die aktuellen Bedingungen. Übernehmen Sie eine automatisch vorgeschlagene oder gespeicherte Route nicht ungeprüft.
Flugplan nach der Landung schließen
Ein Flugplan muss nach der Landung ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Übermitteln Sie die Ankunftsmeldung möglichst bald an die zuständige Flugsicherungsstelle. An einem Flugplatz mit Flugsicherungsdienst müssen Sie keine separate Meldung übermitteln, wenn die Landung per Funk oder Sichtzeichen als beobachtet bestätigt wurde. Gibt es am Ziel keine zuständige Stelle, müssen Sie die Meldung an die nächstgelegene zuständige Stelle übermitteln.
Die DFS nimmt über ihr AIS-Portal Ankunftsmeldungen für Flugplätze in Deutschland entgegen. Diese Portalregel gilt nicht automatisch für andere Länder oder Einreichungswege. Klären Sie vor dem Flug, wie Sie Verspätungen, Streichungen und die Ankunftsmeldung für Ihren konkreten Plan übermitteln.