Ob Sie für einen Flug eine Genehmigung brauchen, hängt vom Flugzeug, vom Zweck und davon ab, wer den Flug betreibt. Für einen privaten Ausflug oder eine Geschäftsreise im eigenen Flugzeug gelten nicht automatisch dieselben Zulassungsregeln wie für ein Unternehmen, das Passagiere gegen Bezahlung befördert.

Auch ein gewerblicher Flug erfordert nicht immer ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis. Entscheidend sind die Art des Flugs und das eingesetzte Flugzeug. Prüfen Sie außerdem, ob das Flugzeug zugelassen und lufttüchtig ist und welche Vorschriften für Start und Landung gelten.

Private und geschäftliche Flüge

Ein Freizeitflug oder eine Geschäftsreise gilt grundsätzlich als nichtgewerblich, solange Sie Passagiere oder Fracht nicht gegen Bezahlung befördern. Ein Flug wird nicht allein dadurch zu gewerblichem Luftverkehr, dass ein Unternehmen das Flugzeug besitzt oder bezahlt.

Für nichtgewerbliche Flüge gelten je nach Flugzeug unterschiedliche europäische Betriebsregeln. Für den nichtgewerblichen Betrieb nicht komplexer motorgetriebener Flugzeuge gilt grundsätzlich Part-NCO. Für komplexe motorgetriebene Flugzeuge gelten Part-NCC sowie bestimmte organisatorische Anforderungen aus Part-ORO.

Ein Flugzeug gilt unter anderem dann als komplex, wenn es mehr als 19 zugelassene Passagiersitze hat, für mindestens zwei Piloten zugelassen ist oder eine bestimmte Triebwerkskonfiguration aufweist. Betreiber müssen für Flüge nach Part-NCC vor Betriebsbeginn eine Erklärung bei der zuständigen Behörde einreichen. Diese Erklärung ist keine Betriebsgenehmigung und kein Luftverkehrsbetreiberzeugnis.

Entgeltliche Beförderung

Wenn Sie Passagiere, Post oder Fracht gegen Bezahlung befördern, prüfen Sie, ob der Flug als gewerblicher Luftverkehr gilt und ob eine Ausnahme greift. Gewerblicher Lufttransport heißt auf Englisch Commercial Air Transport (CAT) und unterliegt eigenen Betriebsregeln. In Deutschland brauchen Betreiber, die unter diese Regeln fallen, grundsätzlich ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) und eine Betriebsgenehmigung.

Die beiden Nachweise haben unterschiedliche Aufgaben: Das AOC bestätigt, dass der Betreiber die betrieblichen und sicherheitsbezogenen Anforderungen für die darin festgelegten Tätigkeiten erfüllt. Die Betriebsgenehmigung berechtigt zur gewerblichen Beförderung in dem dafür geltenden Bereich. Für eine Betriebslizenz müssen außerdem finanzielle Anforderungen erfüllt sein. Diese Anforderungen gelten für Luftfahrtunternehmen, die unter die entsprechenden EU-Regeln fallen. Sie gelten nicht für jeden einzelnen bezahlten Flug.

Für einen Rundflug oder eine Kostenteilung entfällt eine Genehmigung nicht automatisch. Für bestimmte Flugarten gibt es Ausnahmen. Ob sie gelten, hängt davon ab, welche Leistung Sie anbieten. Bei einer Kostenteilung kommt es zum Beispiel darauf an, ob Sie die direkten Kosten tatsächlich nach den geltenden Regeln aufteilen. Prüfen Sie die Voraussetzungen mit der zuständigen Behörde, bevor Sie Flüge anbieten oder durchführen.

Spezialisierte Flüge

Vermessungsflüge und andere spezialisierte Flüge können gewerblich sein, ohne als gewerblicher Lufttransport (CAT) zu gelten. Bei solchen spezialisierten Flügen, kurz SPO, muss der Betreiber grundsätzlich eine Erklärung einreichen. Für bestimmte gewerbliche SPO mit hohem Risiko braucht der Betreiber zusätzlich eine Genehmigung der Behörde.

Auch hier hängt es vom Flugzeug ab, welche Erklärung oder Genehmigung Sie brauchen. Wer ein komplexes Flugzeug für einen SPO-Flug betreibt, muss grundsätzlich eine Erklärung einreichen. Für nichtgewerbliche SPO mit nicht komplexen Flugzeugen entfällt diese Erklärung. Bei einem SPO-Flug dürfen keine Passagiere mitfliegen. Fachkräfte, die für die Aufgabe an Bord sind, heißen „Task Specialists“ und zählen nicht als Passagiere.

Flugzeug und Flugplatz

Auch wenn der Betreiber eine Betriebserlaubnis hat, braucht das Flugzeug eine eigene Zulassung. Deutsche Luftfahrzeuge benötigen grundsätzlich eine Verkehrszulassung; dafür muss das Flugzeug die Anforderungen an die Lufttüchtigkeit erfüllen. Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls erforderlich. Der Flug muss den geltenden Betriebsregeln entsprechen, und die Piloten benötigen die passende Berechtigung.

Wenn Sie außerhalb eines genehmigten Flugplatzes starten oder landen wollen, brauchen Sie grundsätzlich die Zustimmung der Person, die über das Grundstück verfügen darf, und eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Auch an einem Flugplatz brauchen Sie möglicherweise weitere Zustimmungen und Erlaubnisse, wenn Sie außerhalb der festgelegten Bahnen oder Betriebszeiten starten oder landen oder Beschränkungszeiten gelten.

Zuständige Behörde

Je nach Flugart und Aufteilung der Aufgaben ist das Luftfahrt-Bundesamt oder eine Landesluftfahrtbehörde zuständig. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich zum Beispiel danach, welche Tätigkeit Sie ausüben und wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Klären Sie die Zuständigkeit, bevor Sie ein gewerbliches Angebot planen. Gehen Sie nicht davon aus, dass überall dieselbe Behörde zuständig ist.

So ordnen Sie Ihren Flug ein

Prüfen Sie vor der Buchung oder Durchführung diese Punkte der Reihe nach:

  1. Flugzweck bestimmen: Dient der Flug der Freizeit, einer Geschäftsreise, einer bezahlten Beförderung, einem Rundflug oder einer spezialisierten Tätigkeit?
  2. Betreiber und Zahlung klären: Ermitteln Sie, wer den Flug organisiert, wer dafür bezahlt und welche Leistung der Kunde erhält.
  3. Flugzeug einordnen: Prüfen Sie, ob das Flugzeug als komplex gilt. Davon hängen die Regeln für nichtgewerbliche Flüge und SPO ab.
  4. Erforderliche Erlaubnis prüfen: Ordnen Sie den Flug als CAT, NCC, NCO oder SPO ein. Prüfen Sie dann, ob Sie eine Erklärung, ein AOC, eine Betriebsgenehmigung oder eine zusätzliche Genehmigung brauchen.
  5. Flugzeug und Flugplatz prüfen: Ist das Flugzeug zugelassen und versichert und erfüllt es die Anforderungen an die Lufttüchtigkeit? Prüfen Sie auch, ob besondere Regeln für Start und Landung gelten.
  6. Zuständige Behörde fragen: Lassen Sie vorab von der zuständigen Behörde klären, welche Regeln für Sonderfälle wie Rundflüge oder Kostenteilung gelten.

Prüfen Sie außerdem, ob die Piloten die nötigen Berechtigungen haben und welche Regeln für den Luftraum und Auslandsflüge gelten. Je nach Flug können weitere Anforderungen hinzukommen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert