Ob Sie für einen Rundflug einen Flugplan brauchen, hängt von den allgemeinen Sichtflugregeln und der geplanten Strecke ab. Wichtig sind unter anderem Flüge bei Nacht, kontrollierter Luftraum und Grenzübertritte. Mit einem Flugplan teilen Sie dem Flugverkehrsdienst mit, welchen Flug oder Flugabschnitt Sie planen.
Für Rundflüge gelten keine eigenen Auslöser für die Flugplanpflicht. Deshalb brauchen manche Rundflüge einen Flugplan, andere nicht.
Wann für Rundflüge ein Flugplan nötig ist
Die EU-Verordnung über gemeinsame Luftverkehrsregeln, bekannt als SERA, legt in SERA.4001 fest, wann ein Flugplan abgegeben werden muss. Dazu gehören unter anderem Flüge oder Flugabschnitte mit Flugverkehrskontrolldienst, bestimmte von Behörden festgelegte Gebiete oder Strecken sowie Flüge über Staatsgrenzen hinweg. Bei solchen grenzüberschreitenden Flügen können die beteiligten Staaten andere Regeln festlegen. Auch Flüge bei Nacht, die über die Umgebung des Flugplatzes hinausführen, zählen dazu.
Für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) gelten dieselben allgemeinen Regeln. Ob Sie eine Rundtour fliegen, ändert daran nichts. Auch bei einem kurzen Rundflug hängt die Flugplanpflicht von den geltenden Flugregeln ab. Der genutzte Luftraum und die geflogene Strecke spielen ebenfalls eine Rolle. Die konsolidierte deutsche Fassung der Verordnung ist auf dem Stand vom 1. Mai 2025.
Flugplan und Flugverkehrsfreigabe
Ein Flugplan kann Angaben zum gesamten Flug oder nur zu einem bestimmten Abschnitt enthalten. Er ist keine Flugverkehrsfreigabe. Die zuständige Flugverkehrskontrolle erteilt eine Freigabe gesondert, zum Beispiel für einen Flugabschnitt im kontrollierten Luftraum.
Die DFS nennt einen weiteren Nutzen eingereichter VFR-Flugpläne: Sie unterstützen die Weitergabe von Fluginformationen und helfen dem Alarmierungs- und Such- und Rettungsdienst. Trotzdem ist ein Flugplan nicht für jeden Sicht- oder Rundflug vorgeschrieben.
DFS-Informationen für die Flugvorbereitung
Nutzen Sie offizielle DFS-Informationen, um die geltenden Regeln und aktuelle Besonderheiten für Ihren Flug zu prüfen. Für die Flugvorbereitung sind vor allem die dafür vorgesehenen Luftfahrtinformationen wichtig: die AIP, das amtliche Luftfahrthandbuch, und NOTAM. NOTAM sind zeitlich begrenzte Hinweise auf Änderungen oder Besonderheiten, etwa an Flugplätzen oder auf Strecken. Laut DFS können Sie ein NOTAM-Briefing für einen Sichtflug auch dann abrufen, wenn Sie keinen Flugplan aufgeben.
Allgemeine DFS-Informationsseiten und die Broschüre „Sicherer Sichtflug“ reichen für die Flugvorbereitung nicht aus. Die DFS weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre VFR-Informationsseite dafür ungeeignet ist. Auch die Broschüre nennt Grenzen bei Aktualität und Vollständigkeit. Prüfen Sie deshalb für jeden konkreten Flug die aktuell geltenden offiziellen Informationen. Allgemeine Hinweise reichen nicht aus, um verlässlich zu beurteilen, ob für einen bestimmten Flug, auch ab Mannheim, ein Flugplan nötig ist.