Bei der Luftarbeit transportiert der Hubschrauber Material an einem Seil oder unterstützt Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen. Beim Außenlastflug hängt die Last außerhalb der Kabine. Flugbesatzung und Bodenpersonal müssen ihre Aufgaben und Signale genau abstimmen. Sicherheit erfordert passende Einsatzplanung und Ausrüstung. Klare Kommunikation gehört ebenfalls dazu. Ändern sich die Bedingungen, ist eine neue Risikobewertung nötig.
Für deutsche Einsätze gibt die DGUV Information 214-911 Hinweise zum Arbeitsschutz. Die EASA-Regeln für spezialisierte Flugbetriebe legen den flugbetrieblichen Rahmen fest. Berücksichtigen Sie beide Bereiche. Organisieren Sie den Boden sicher und halten Sie zugleich die luftfahrtrechtlichen Anforderungen ein. Auch ein regelkonformer Flug schützt das Bodenpersonal nicht automatisch vor Gefahren.
Hubschraubereinsatz planen
Die Gefährdungsbeurteilung, also die Prüfung der Gefahren bei der konkreten Arbeit, muss zum Einsatz passen und währenddessen aktuell bleiben. Prüfen Sie Flugweg und Gelände sowie Last und Anschlagmittel, also die Teile, mit denen Sie die Last befestigen. Beziehen Sie auch Start-, Aufnahme- und Ablageplätze ein. Berücksichtigen Sie Hindernisse, Notlandemöglichkeiten und mögliche Notabwurfflächen sowie den Schutz unbeteiligter Personen.
Bei der kurzen Einsatzbesprechung unmittelbar vor dem Start sollten die Beteiligten mindestens diese Punkte klären:
- Welche Last wird mit welchem Anschlagmittel bewegt, und wer prüft beides?
- Wer weist den Piloten ein und überwacht die Last? Wer hält den Sperrbereich frei?
- Welche Funkverfahren, Handzeichen und Abbruchsignale gelten?
- Welche Änderungen führen zu einer Pause und einer neuen Bewertung?
Die Einsatzbesprechung ersetzt weder die erforderliche Ausbildung noch die fachliche Einweisung. Sie hilft den Beteiligten, die aktuelle Lage mit dem geplanten Ablauf abzugleichen. Ändern sich etwa Last, Anschlagmittel, Personal, Flugweg oder Standort, muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden, bevor der Einsatz weitergeht.
Zuständigkeiten klar verteilen
Der Pilot braucht die für den Einsatz nötigen Berechtigungen und Erfahrung. Legen Sie auch die Aufgaben der übrigen Beteiligten fest. Bei Außenlastflügen unterstützt ein Flughelfer beispielsweise beim Anschlagen, hält den Sperrbereich frei und gibt Anweisungen zur Positionierung der Last. Der Pilot muss wissen, wo sich die Last während Aufnahme, Transport und Ablage befindet. Dafür dienen je nach Einsatz Sichtsysteme, ein Einweiser an Bord oder eine Sprechverbindung mit dem Flughelfer am Boden.
Für solche Außenlastflüge verwendet die EASA den Begriff HESLO. Die Regeln für spezialisierte Flugbetriebe verlangen, dass Betreiber in ihren Verfahren unter anderem Ausrüstung, Betriebsgrenzen, Besatzung, Zuständigkeiten und Abläufe für normale und abweichende Situationen festlegen. Die Schulung des beteiligten Fachpersonals behandelt Sicherheit am Boden und im Notfall. Sie umfasst auch das Anschlagen der Last sowie Funk und Einweisungszeichen. HESLO bezeichnet den Transport von Außenlasten; der Transport von Menschen außerhalb der Kabine fällt unter eine eigene Einsatzart und erfordert eine gesonderte Betrachtung.
Außenlasten sicher bewegen
Vor dem Abheben müssen die Last, die Teile zu ihrer Befestigung und der Haken für die geplante Aufgabe geeignet sein. Prüfen Sie sie auf Eignung und Zustand und entfernen oder sichern Sie lose Teile, Abdeckungen und Fremdkörper. Der Hubschrauber sollte über dem Schwerpunkt der Last stehen. Der Pilot strafft die Anschlagmittel durch langsames senkrechtes Steigen, bevor er die Last anhebt.
Während des Transports muss die Last beobachtbar bleiben. Beim Absetzen wird sie kontrolliert positioniert und langsam auf den Boden gebracht. Beschäftigte dürfen pendelnde Lasten nicht mit den Händen abfangen. Führungsleinen dürfen nicht um den Körper gewickelt oder festgebunden werden. Vor dem Anschlagen und Ablegen sind elektrostatische Aufladungen an Hubschrauber, Last oder Lastaufnahmemittel sachgerecht abzuleiten.
Bei HESLO-Einsätzen verlangt der EASA-Regelungsrahmen eine Möglichkeit, den Haken oder die Last im Blick zu behalten. Ein Lastmessgerät ist vorgesehen, sofern keine andere Methode zur Lastbestimmung verwendet wird. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt zusätzlich von Flughandbuch, Betreiberverfahren und Zulassung ab; bei langen Seilen muss der Betreiber Verfahren und An- und Abflughöhe außerdem auf die konkrete Last abstimmen.
Gefahren am Boden begrenzen
Trennen Sie die Bereiche klar voneinander: Dazu gehören Aufnahme- und Ablageplätze, der An- und Abflugraum sowie die Aufenthaltsbereiche des Bodenpersonals. Halten Sie auch Park- und Zuschauerbereiche getrennt. Im abgesperrten Arbeitsbereich dürfen sich nur Personen aufhalten, die unmittelbar am Vorgang beteiligt sind. Sichern oder entfernen Sie lose Gegenstände, die der Luftstrom des Rotors aufwirbeln könnte. Halten Sie Unbeteiligte außerhalb der festgelegten Sperrbereiche.
Freileitungen und andere Hindernisse müssen in die Erkundung und Flugwegplanung einfließen. Die DGUV Information 214-911 nennt in ihrer Ausgabe von September 2017 mindestens fünf Meter Abstand zu unter Spannung stehenden Freileitungen. Fünf Meter reichen daher nicht automatisch in jeder Situation als Flugabstand. Prüfen Sie zusätzlich, welche Vorschriften gelten. Berücksichtigen Sie auch örtliche Anforderungen des Netzbetreibers und die tatsächlichen Hindernisse vor Ort.
Einsatzänderungen neu bewerten
Eine Änderung am Ablauf kann eine neue Gefahrenlage schaffen. Bei einem Unfall in Thiézac im Jahr 2020 wurde an der Ablagestelle eine Verbindung wegen einer nicht zu öffnenden Textilschlinge getrennt. Dadurch blieb eine Metallleine ohne ihre bisherige Ballastierung am Hubschrauber. Auf dem Rückflug wickelte sie sich um Heckausleger und Heckrotor; der Pilot konnte notlanden. Der französische Unfalluntersuchungsdienst BEA dokumentierte den Ablauf.
Ein Rückflug ohne transportierte Last muss gesondert betrachtet werden, wenn eine Leine oder ein Anschlagmittel am Hubschrauber verbleibt. Wird die Anordnung von Hubschrauber, Last oder Anschlagmittel verändert, müssen Pilot und Bodenpersonal die neue Lage gemeinsam bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Einsatz wird unterbrochen, sobald die Kommunikation oder die Hindernisse vor Ort nicht mehr zur Planung passen. Dasselbe gilt, wenn der tatsächliche Ablauf von der Planung abweicht. Erst wenn alle Beteiligten die Lage geklärt haben, geht es weiter.
Ein weiterer tödlicher Unfall ereignete sich 2010 in Französisch-Guayana: Zwei Schlaufen eines Lastnetzes lösten sich und die Last fiel; später geriet das ausgeklinkte Netz in Kontakt mit dem Heckrotor. Die Untersuchung beanstandete unter anderem die Eignung der Hebeausrüstung und fehlende spezifische Schulung des Bodenpersonals. Eine Sichtkontrolle vor dem Abheben reicht deshalb nicht aus, wenn Konstruktion, Belastbarkeit oder Zustand eines Anschlagmittels ungeklärt sind.
Abweichungen auswerten
Halten Sie nach dem Einsatz fest, was anders lief als geplant, welche Schwierigkeiten auftraten und was sich änderte. Werten Sie diese Punkte anschließend aus. Das gilt auch dann, wenn niemand verletzt wurde und kein Schaden entstand. Die Erkenntnisse fließen in die nächste Gefährdungsbeurteilung und in die Betreiberverfahren ein. So lässt sich prüfen, ob ein Anschlagmittel ersetzt werden muss. Ebenso lässt sich klären, ob ein Sperrbereich anders angelegt oder ein Briefing angepasst werden muss.
Allgemeine Wind-, Sicht- oder Wettergrenzen lassen sich nicht für jeden Hubschrauber und jede Last gleichermaßen festlegen. Maßgeblich sind die anwendbaren Vorschriften, das Flughandbuch, die Betreiberverfahren und die Bedingungen am Einsatzort. Auch die DGUV-Ausgabe von 2017 sollte bei der Planung mit geltenden Regelungen und lokalen Anforderungen abgeglichen werden.