Für private Hubschrauberflüge ist die europäische Privatpilotenlizenz PPL(H) der passende Ausbildungsweg. Sie benötigen eine geeignete Flugschule, absolvieren Theorie- und Flugausbildung und lassen sich flugmedizinisch untersuchen. Die EU-Vorschriften verlangen weder einen bestimmten Schulabschluss noch vorherige Flugerfahrung.

Mit der PPL(H) dürfen Sie nichtgewerblich und ohne Vergütung fliegen. Für berufliche Hubschrauberflüge benötigen Sie die Berufspilotenlizenz CPL(H) und eine eigene Ausbildung.

PPL(H) oder CPL(H)

Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob Sie privat oder beruflich fliegen wollen. Die PPL(H) gilt für nichtgewerbliche Flüge als verantwortlicher Pilot oder Copilot. Sie berechtigt nicht dazu, als Pilot gegen Bezahlung zu arbeiten.

Klären Sie diesen Unterschied vor der Anmeldung mit der Flugschule. Die hier genannten Alters- und Flugstundenwerte gelten für die PPL(H), nicht automatisch für die CPL(H).

Mindestalter und Medical Klasse 2

Für die Ausstellung der PPL(H) müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein. Vor dem ersten Alleinflug muss ein Flugschüler mindestens 16 Jahre alt sein. Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn kann davon abweichen. Fragen Sie deshalb bei der gewählten Schule und, falls nötig, bei der zuständigen Luftfahrtbehörde nach, ab wann Sie mit dem Unterricht starten können.

Damit Sie die PPL(H) nutzen dürfen, brauchen Sie ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, kurz Medical Klasse 2. In Deutschland können Bewerber um eine Pilotenlizenz dieses Zeugnis spätestens bis zum ersten Alleinflug vorlegen. Lassen Sie sich trotzdem früh untersuchen. So wissen Sie vor größeren Ausgaben, ob Sie die flugmedizinischen Anforderungen erfüllen. Ob Sie tauglich sind, entscheidet ein dafür zugelassener flugmedizinischer Sachverständiger oder ein flugmedizinisches Zentrum.

Unterlagen für die PPL(H)-Anmeldung

Für die Anmeldung in Deutschland brauchen Sie einen gültigen Identitätsnachweis und weitere Unterlagen. Dazu zählen Erklärungen zu laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren sowie zur beantragten Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Manche Bewerber, die erstmals eine Lizenz beantragen, müssen außerdem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz oder eine gleichwertige Überprüfung nachweisen. Minderjährige brauchen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung.

Bitten Sie die Flugschule um eine vollständige, auf Ihren Ausbildungsweg abgestimmte Unterlagenliste. Sie kann Ihnen auch sagen, welche Behörde den Zuverlässigkeitsnachweis bearbeitet und wie Sie ihn einreichen. Einzelne Schulen verlangen zusätzlich einen Erste-Hilfe-Nachweis; prüfen Sie, ob das für Ihren konkreten Kurs gilt, statt es als allgemeine gesetzliche Voraussetzung anzunehmen.

Flugschule und Ausbildungsumfang

Die PPL(H)-Ausbildung muss bei einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) oder einer erklärten Ausbildungsorganisation (DTO) stattfinden. Eine ATO erhält eine formelle Zulassung, eine DTO meldet ihre Ausbildung bei der zuständigen Behörde an. Fragen Sie bei der Anmeldung nach, ob die Schule für die PPL(H) ausbildet und wer Prüfungen und Lizenzverfahren betreut.

Die Ausbildung umfasst Theorieunterricht, Flugunterricht und Prüfungen. In den Theorieprüfungen geht es unter anderem um Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Flugplanung, Flugleistung, Flugzeugkunde und menschliches Leistungsvermögen. Für den Flugfunk brauchen Sie außerdem eine passende Funkberechtigung, also die Erlaubnis, den Flugfunk zu nutzen, und den erforderlichen Sprachnachweis. Ein BZF ist ein deutsches Flugfunkzeugnis. Lassen Sie sich von der Flugschule erklären, welches Funkzeugnis und welche Sprache für Ihren Ausbildungsweg nötig sind.

Für die PPL(H) schreibt das europäische Regelwerk mindestens 45 Stunden Flugunterricht auf Hubschraubern vor. Bis zu fünf Stunden davon dürfen in einem geeigneten synthetischen Flugübungsgerät stattfinden. Sie müssen mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer fliegen und zehn Stunden allein unter Aufsicht. Darin enthalten sind mindestens fünf Stunden Allein-Überlandflug. Dazu gehört ein Allein-Überlandflug über mindestens 185 Kilometer mit vollständigen Landungen an zwei Flugplätzen außerhalb des Startflugplatzes. Mindestens 35 der 45 Stunden müssen Sie auf demselben Hubschraubertyp fliegen, den Sie auch bei der praktischen Prüfung verwenden.

Die 45 Stunden sind das vorgeschriebene Minimum. Wie viele Stunden Sie bis zur Prüfungsreife brauchen, hängt von Ihrem Lernfortschritt ab. Falls Sie bereits eine Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie besitzen, kann ein begrenzter Teil früherer Flugzeit angerechnet werden. Die vorgeschriebenen Alleinflüge müssen Sie trotzdem absolvieren.

Kosten vorab klären

Die Kosten hängen unter anderem vom Hubschraubermuster, dem Flugstundenpreis und der Zahl zusätzlicher Flugstunden ab. Die Flugschulen berechnen unterschiedliche Preise. Angebote unterscheiden sich darin, welche Leistungen sie einschließen; zusätzliche Stunden erhöhen die Gesamtkosten.

Holen Sie vor der Anmeldung ein schriftliches Angebot ein. Lassen Sie darin Flugstunden und enthaltene Flugzeit, Theorieunterricht, Prüfungs- und Behördengebühren, Landegebühren, Funkzeugnis, Medical und Mehrwertsteuer einzeln aufführen. Fragen Sie auch nach dem Preis zusätzlicher Stunden, falls Sie über das vorgeschriebene Minimum hinaus trainieren.

Vor der Anmeldung klären

Vergleichen Sie Gesamtpreis, Ausbildungsumfang und Zuständigkeiten. Gehen Sie vor der Anmeldung diese Punkte durch:

  • Prüfen Sie, ob die Flugschule für die PPL(H) ausbildet.
  • Klären Sie mit der Schule und gegebenenfalls der Behörde, ab welchem Alter Sie beginnen können.
  • Vereinbaren Sie frühzeitig eine flugmedizinische Untersuchung.
  • Lassen Sie sich Unterlagen, Zuverlässigkeitsüberprüfung und Gesamtkosten schriftlich bestätigen.

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